Häufige gestellte Fragen zum Praktikum

 

Häufige gestellte Fragen zum Praktikum

Was kann ich bei einem fehlenden Vorpraktikum machen?

In dem Fall, dass Sie sich in einen Studiengang einschreiben wollen, der ein Vorpraktikum verlangt, Sie aber entsprechendes Vorpraktikum nicht abgelegt haben oder nicht nachweisen können, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz in der Regel nicht. Das Vorpraktikum kann mit einer trifftigen schriftlich formulierten und unterschriebenen Begründung nachgeholt werden. Gleiches gilt für nicht vollständig absolvierte Vorpraktika.

Falls Sie ein Problem mit dem Nachweis Ihres Vorpraktikums haben, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an die jeweilige Fachstudienberatung.

Muss ich ein Vorpraktikum machen, wenn ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe?

Wenn Sie bereits vor Studienbeginn eine Berufsausbildung in einem mit Ihrem angestrebten Studium ähnlichen Bereich gemacht bzw. abgeschlossen haben, reichen diese berufsspezifischen Vorkenntnisse meist aus, um kein Vorpraktikum mehr ableisten zu müssen.

Da die Entscheidung darüber von Ihrer individuellen Berufserfahrung abhängt, sollten Sie in diesem Fall Kontakt zum jeweiligen Fachstudienberater Ihres Studiengangs aufnehmen. Bringen Sie darüber hinaus einen Beleg über Ihre Berufsausbildung bzw. die Freistellung vom Vorpraktikum zur Einschreibung mit.

Muss ich ein Betriebspraktikum machen, wenn ich bereits eine Berufsausbildung absolviert habe?

In einigen seltenen Fällen ist neben dem Erlass des Vorpraktikums möglich, dass auch auf das verpflichtende Betriebspraktikum verzichtet werden kann, wenn bei Ihnen eine einschlägige Berufserfahrung bzw. -ausbildung bereits vorliegt. Auch dies bitten wir Sie, individuell mit dem entsprechenden Fachstudienberater zu klären.

Wie kann ich mein Pflichtpraktikum anerkennen lassen?

Da es stark von ihrem Studiengang abhängt, welche Inhalte Sie in Ihrem Betriebspraktikum absolvieren und nachweisen müssen, um es anerkannt zu bekommen, sollten Sie dazu in ihre entsprechende Prüfungsordung reinsehen und sich bei Fragen an das Mentoring oder aber Ihren Fachstudienberater wenden.

Generell muss zur Anerkennung eines Pflichtpraktikums und zum Erhalt der entsprechenden Credits für das Pflichtpraktikum, ein Bericht über die Tätigkeit im Betrieb verfasst werden.

Wie schreibe ich einen Praktikumsbericht?

Zur Anerkennung eines Pflichtpraktikums und zum Erhalt der entsprechenden Credits für das Pflichtpraktikum, muss in der Regel ein Bericht über die Tätigkeit im Betrieb verfasst werden.

Bitte kontaktieren Sie die Fachstudienberatung falls Sie unsicher sind, welche formalen Bedingungen für Sie gültig sind.

Kann ich auch ein freiwilliges Praktikum absolvieren?

Über ein verbindliches Pflichtpraktikum hinaus, können Sie selbstverständlich auch freiwillige Praktika absolvieren. Diese können dann jedoch im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum nicht in Ihren Studienfortschritt berücksichtig werden und gelten nicht als Prüfungsleistung. Freiwillige Praktika sind eine weitere Chance, um außerhalb der Hochschule Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakt zur Arbeitswelt zu gewinnen. Die Fachgruppe berät und unterstützt Sie gerne, wenn Sie ein freiwilliges Praktikum ableisten möchten. Sie können Sich mit Ihrem Anliegen gerne z.B. an das Mentoring wenden .

Kann ich mein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum auch im Ausland erbringen?

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Pflichtpraktikum oder aber ein freiwilliges Praktikum bei einem Unternehmen im Ausland zu machen. Auf diese Weise können Sie sowohl Praxis- als auch Auslandserfahrung zugleich sammeln. Wenn Sie ein Auslandspraktikum anstreben, dann empfehlen wir eine frühe Planung ihres Auslandsaufenthalts. Die Fachgruppe berät und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung eines Auslandspraktikums sehr gerne - vielleicht können Sie von einer der zahlreichen Partnerschaften der Fachgruppe im Ausland profitieren. Kommen Sie mit Fragen zum Thema Ausland sehr gerne in die offene Auslandssprechstunde der Fachgruppe MuW.

Was kann ich machen, um durch ein längeres Praktikum nicht meine Studiendauer zu verlängern?

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass eine Praktikumsdauer von mehreren Monaten möglicherweise Ihre Studienzeit verlängert. Es gibt die Möglichkeit für die Dauer des Praktikums ein Urlaubssemester zu beantragen, sodass Ihre Studiendauer zwar steigt, nicht aber Ihre Fachsemester, was für eventuelle Bafög-Anträge oder zur Streichung von Modulen bei Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit wichtig sein kann. Um einen Antrag auf Beurlaubung für ein Praktikum müssen Sie sich frühzeitig kümmern.

 

Du findest deine Frage nicht hier?

Wenn du noch immer Fragen zum Thema Vorpraktikum, Pflichtpraktikum, freiwilligem Praktikum oder Auslandspraktikum hast, dann wende dich je nach Frage gerne an unser Mentoring, deinen Fachstudienberater oder komm in die offene Auslandssprechstunde der Fachgruppe MuW.