Master

 

Hier finden Sie die spezifischen Besonderheiten des Master-Studiengangs Materialwissenschaften.

Studienverlaufsplan

 

Studiengangspezifische Besonderheiten der Prüfungsordnung

Zulassung

Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Anerkannt sind Hochschulabschlüsse, die durch eine zuständige staatliche Stelle des Staates, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, genehmigt oder in einem staatlich anerkannten Verfahren akkreditiert worden sind.

Absolventen des Bachelorstudiengangs "Materialwissenschaften" an der RWTH Aachen erfüllen diese Zulassungsvoraussetzungen und werden somit grundsätzlich zum Masterstudiengang zugelassen. Trotzdem ist eine Bewerbung beim Studierendensekretariat erforderlich. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber bewerben sich online über die Bewerbermaske.

Es sind dabei folgende Fristen zu beachten:
15.07 für Bewerbungen zum WS
15.01 für Bewerbungen zum SS

Bewerberinnen und Bewerber aus ähnlichen Studiengängen bewerben sich beim Studierendensekretariat bzw. International Office (für internationale BewerberInnen, die keinen deutschen Bachleor-Abschluss haben). Es erfolgt im Rahmen dessen eine Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen (siehe oben).Unter Umständen wird eine Zulassung unter Auflagen (Besuche von Lehrveranstaltungen und Prüfungen) erteilt, damit eine Anhebung des fachlichen Niveaus auf eine Äquivalenz mit dem RWTH-Bachelorstudiengang während des Masterstudiums erfolgen kann. Sofern die Auflagen vom Umfang her realistisch erscheinen (z.B. bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen von Fachhochschulen oder anderen universitären Studiengängen mit hohem werkstoff- und prozesstechnischen, sowie wirtschaftswissenschaftlichen Anteil), wird über die zu erfüllenden Auflagen entschieden. Die mit der Auflage verbundenen Kenntnisse sind dann bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen.

Für Bewerbungen beim International Office gelten andere Fristen!

Des Weiteren müssen Bewerberinnen und Bewerbern die schon einen Masterstudiengang an der RWTH oder an anderen Hochschulen studiert haben vor der Einschreibung bzw. bei der Umschreibung in diesen Studiengang beim Prüfungsausschuss dieses Studiengangs die Anrechnung bisher erbrachter positiver und negativer Prüfungsleistungen beantragen, um zu Prüfungen im Rahmen dieses Masterstudiums zugelassen zu werden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Abschlussarbeiten

Die Master-Arbeit kann von jeder bzw. jedem an der RWTH in Forschung und Lehre in ei-
nem der Studiengänge Materialwissenschaften (Materials Science) tätigen Professorin bzw.
Professor ausgegeben und betreut werden. Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbei-
terinnen bzw. Mitarbeiter können bei der Betreuung mitwirken. In Ausnahmefällen kann die
Master-Arbeit mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultäten 1, 4, 5
oder 6 bzw. außerhalb der RWTH ausgeführt werden, wenn sie von einer der in Satz 1
genannten Personen betreut wird.
Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt in der Regel sechs Monate.
Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlage 80 Seiten nicht überschreiten.
Die Master-Arbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung sowie als pdf-Datei beim Zentralen Prüfungsamt abzuliefern.
Die Ergebnisse der Master-Arbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmeneines
Master-Vortragskolloquiums.

Für die schriftliche Ausarbeitung der Master-Arbeit werden 25 CP vergeben. Das Kolloquium
wird benotet und geht mit der Gewichtung von 5 CP in die Note ein.

Sprachkurse


Alles wissenswerte zu Sprachkursen finden die auf der Homepage des Sprachenzentrums.

Für Ihren Studiengang gibt es keine Besonderheiten; Sie können die Abschussprüfung in deutscher oder englischer Sprache verfassen.

Praktika


Anstelle eines Betriebspraktikums ist eine Projektarbeit zu erbringen.

Die Projektarbeit kann wahlweise als Studienarbeit oder als Forschungspraktikum im In-
oder Ausland absolviert werden. Die Projektarbeit kann von jeder bzw. jedem in einem der
Studiengänge Materialwissenschaften (Materials Science) selbständig Lehrenden ausgegeben
und betreut werden. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter können bei der Betreuung mitwirken.
Ein Forschungspraktikum in der Industrie muss mit Zustimmung des Prüfungsausschusses
außerhalb der RWTH ausgeführt und von einer der oben genannten Personen betreut werden.
In Ausnahmefällen kann eine Studienarbeit außerhalb der am Studiengang beteiligten Fakultäten
oder außerhalb der RWTH ausgeführt werden, wenn sie von einer der oben genannten Personen betreut wird.

Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit richtet sich nach den dafür vergebenen Leistungs-
punkten, wobei je Leistungspunkt von einer Bearbeitungszeit von 30 Stunden ausgegangen
wird. Daraus ergibt sich eine Bearbeitungszeit von drei Monaten für eine Studienarbeit bzw.
von zwei Monaten (Vollzeit) für ein Forschungspraktikum in der Industrie.
Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung soll 20–40 Seiten nicht übersteigen.

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Die Projektarbeit kann im Einvernehmen mit der bzw. dem Prüfenden wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.
Der zugehörige Seminarvortrag ist eine Prüfungsleistung gemäß § 7 Abs. (8), die zum Thema der Projektarbeit in Form eines Vortrages oder einer erläuterten grafischen Präsentation erbracht wird.
Die Dauer des Vortrags soll 45 Minuten betragen.
Für die schriftliche Ausarbeitung werden 9, für den Seminarvortrag 2 Leistungspunkte vergeben.

Verfügbare Nicht-Technische Wahlfächer

Im Sinne eines Studium generale werden (fast) alle Fächer an der Hochschule als Nichttechnische Wahlfächer (NTWs) zugelassen, solange diese nicht bereits Bestandteil des Curriculums des Studiengangs Materialwissenschaften sind. Im Folgenden soll Ihnen eine Liste bisher häufig belegter
Veranstaltungen zur Ideengebung bei der Wahl für Sie geeigneter Fächer dienen. Wie bereits angedeutet, dürfen Sie bei der Wahl Ihrer NTWs auch andere Fächerangebote der RWTH wahrnehmen, insofern diese die oben genannten Bedingung (nur Fächer außerhalb des Curriculums) erfüllen. Bezüglich möglicher Sprachkurse werden Fächer wie zum Beispiel “English for Beginners” für alle Studenten oder “Chinesisch” für chinesische Studenten nicht zugelassen.

Prüfungsordnung


Ihre entsprechende Prüfungsordnung finden Sie Hier.