Bachelor
Hier finden Sie die spezifischen Besonderheiten des Bachelor-Studengangs Werkstoffingenieurwesen.
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Studiengangspezifische Besonderheiten der Prüfungsordnung
Regelung zum Vorziehen von Modulen/Leistungen
Das Vorziehen von Modulen ist generell möglich. In der Regel können Sie nach dem Erwerb von 120 CP im Bachelorstudiengang bestimmte Module des Masterstudienganges vorziehen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine Aufnahme im Zeugnis des Bachelorstudiengangs ist nicht möglich.
Um Prüfungen vorzuziehen, müssen Sie die entsprechende Prüfung persönlich beim ZPA anmelden.
Durch das Ablegen von Prüfungen für vorgezogene Mastermodule wird kein Anspruch auf Zulassung zu einem Masterstudiengang erworben. Das Vorliegen der Zugangs- bzw. Zulassungsvoraussetzungen wird separat geprüft.
Genauere Informationen und eine Liste der genemigten Module finden sie in § 9a ihrer BPO.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der vorgezogenen Prüfungsleistungen immer erfolgt - unerheblich davon, ob Sie die Prüfung bestanden haben oder nicht. D.h. auch Fehlversuche werden eingetragen!
Abschlussarbeiten
§ 17
Bachelor-Arbeit
(1) Die Bachelor-Arbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit der Kandidatin bzw. des Kandida-
ten. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw.der Kandidat in der Lage ist, ein Problem aus
dem Bereich des Werkstoffingenieurwesens innerhalb einer vorgegebenen Frist nach wis-
senschaftlichen Methoden unter Anleitung selbstständig zu bearbeiten.
(2) Die Bachelor-Arbeit kann von jeder bzw. jedem an der RWTH in Forschung und Lehre täti-
gen Professorin bzw. Professor in der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik bzw.
Fachgruppe Metallurgie und Werkstofftechnik ausgegeben und betreut werden. Lehrbeauf-
tragte und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter können bei der Betreuung
mitwirken. In Ausnahmefällen kann die Bachelor-Arbeit mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät bzw. außerhalb der RWTH ausgeführt werden, wenn sie von einer der in Satz 1 genannten Personen betreut wird.
(3) Auf besonderen Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten sorgt die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass sie bzw. er zum vorgesehenen Zeitpunkt das Thema einer Bachelor-Arbeit erhält. Der Kandidatin bzw. dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema Vorschläge zu machen.
(4) Die Bachelor-Arbeit kann im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer wahlweise in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.
(5) Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der Kandidatin bzw. dem Kandida-ten den Abgabetermin mit. Der Zeitpunkt der Ausgabe sowie die Themenstellung sind akten-kundig zu machen.
(6) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt in der Regel drei Monate. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlage 50 Seiten nicht überschreiten. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass sie innerhalb der vorgegebenen Frist mit einem äquivalenten Arbeitsaufwand von drei Monaten Voll- bzw. sechs Monate Teil-zeitarbeit abgeschlossen werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ausnahmsweise kann der Prü-fungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten und bei Befürwortung durch die Aufgabenstellerin bzw. den Aufgabensteller die Bearbei-tungszeit um bis zu vier Wochen verlängern.
(7) Die Ergebnisse der Bachelor-Arbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat mit einem 20-minütigen Abschlussvortrag im Rahmen eines Bachelor-Vortragskolloquiums. Hinsichtlich der Durchführung gilt § 8 Abs. 10 entsprechend.
Praktika
Die berufspraktische Tätigkeit (Betriebspraktikum) umfasst insgesamt 12 Wochen. Ein erfolgreich abgelegtes und anerkanntes Betriebspraktikum wird mit 12 Credits angerechnet.
Die Betreuung während des Betriebspraktikums übernimmt die
Studienberatung-MuW der RWTH Aachen.
Sprachkurse
Alles Wissenswerte zu Sprachkursen finden die auf der Homepage des Sprachenzentrums.
Für Ihren Studiengang gibt es keine Besonderheiten; Sie können die Abschussprüfung in deutscher oder englischer Sprache verfassen.
Verfügbare Nicht-Technische Wahlfächer
Als Studierende des Werkstoffingenieurwesens können Sie aus dem Portfolio der RWTH Aachen Ihre Nichttechnischen Wahlfächer wählen. Dabei gelten jedoch folgende Bedingungen: es darf sich nicht um eine Sprache handeln, es muss eine benotete Leistung sein und Ihre Wahl soll eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellen.
Als Service hat der Prüfungsausschuss Werkstoffingenieurwesen begonnen, eine Liste der Fächer zu erstellen, die bereits von Studierenden gewählt und vom PA anerkannt wurden.
Prüfungsordnung
Ihre entsprechende Prüfungsordnung finden Sie Hier.