Master

 

Hier finden Sie die spezifischen Besonderheiten des Master-Studengangs Werkstoffingenieurwesen.

Studienverlaufsplan

 

Studiengangspezifische Besonderheiten der Prüfungsordnung

Zulassung

Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Anerkannt sind Hochschulabschlüsse, die durch eine zuständige staatliche Stelle des Staates, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, genehmigt oder in einem staatlich anerkannten Verfahren akkreditiert worden sind.

Absolventen des Bachelorstudiengangs "Werkstoffingenieurwesen" an der RWTH Aachen erfüllen diese Zulassungsvoraussetzungen und werden somit grundsätzlich zum Masterstudiengang zugelassen. Trotzdem ist eine Bewerbung beim Studierendensekretariat erforderlich. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber bewerben sich online über die Bewerbermaske.

Es sind dabei folgende Fristen zu beachten:
15.07 für Bewerbungen zum WS
15.01 für Bewerbungen zum SS

Bewerberinnen und Bewerber aus ähnlichen Studiengängen bewerben sich beim Studierendensekretariat bzw. International Office (für internationale BewerberInnen, die keinen deutschen Bachleor-Abschluss haben). Es erfolgt im Rahmen dessen eine Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen (siehe oben).Unter Umständen wird eine Zulassung unter Auflagen (Besuche von Lehrveranstaltungen und Prüfungen) erteilt, damit eine Anhebung des fachlichen Niveaus auf eine Äquivalenz mit dem RWTH-Bachelorstudiengang während des Masterstudiums erfolgen kann. Sofern die Auflagen vom Umfang her realistisch erscheinen (z.B. bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen von Fachhochschulen oder anderen universitären Studiengängen mit hohem werkstoff- und prozesstechnischen, sowie wirtschaftswissenschaftlichen Anteil), wird über die zu erfüllenden Auflagen entschieden. Die mit der Auflage verbundenen Kenntnisse sind dann bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen.

Für Bewerbungen beim International Office gelten andere Fristen!

Des Weiteren müssen Bewerberinnen und Bewerbern die schon einen Masterstudiengang an der RWTH oder an anderen Hochschulen studiert haben vor der Einschreibung bzw. bei der Umschreibung in diesen Studiengang beim Prüfungsausschuss dieses Studiengangs die Anrechnung bisher erbrachter positiver und negativer Prüfungsleistungen beantragen, um zu Prüfungen im Rahmen dieses Masterstudiums zugelassen zu werden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Abschlussarbeiten

Die Master-Arbeit kann von jeder bzw. jedem in Forschung und Lehre an der RWTH tätigen
Professorin bzw. Professor in der Fakultät „Georessourcen und Materialwissenschaften“ der
RWTH Aachen bzw. Fachgruppe Metallurgie und Werkstofftechnik ausgegeben und betreut
werden. Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter können bei
der Betreuung mitwirken. In Ausnahmefällen kann die Master-Arbeit mit Zustimmung des
Prüfungsausschusses außerhalb der Fakultät bzw. außerhalb der RWTH ausgeführt werden,
wenn sie von einer der in Satz 1 genannten Personen betreut wird.

Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt in der Regel sechs Monate. Der Umfang
der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlage 80 Seiten nicht überschreiten.
Die Ergebnisse der Master-Arbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmen
eines Master-Vortragskolloquiums.

In Abstimmung mit dem Prüfenden hat der Termin für das Kolloquium spätestens 4
Wochen nach der Abgabe der Masterarbeit stattzufinden.
Die Master-Arbeit ist fristgemäß, in dreifacher Ausfertigung in Papierform, beim Prüfungsamt
(ZPA) abzuliefern.

Die Bekanntgabe der Note sollte spätestens acht Wochen nach dem jeweiligen
Abgabetermin erfolgen.
Für die schriftliche Ausarbeitung der Master-Arbeit werden 25 CP vergeben. Das Kolloquium
wird benotet und geht mit der Gewichtung von 5 CP in die Note ein.

Näheres finden sie in Ihrer PO §16.

Sprachkurse

Alles Wissenswerte zu Sprachkursen finden die auf der Homepage des Sprachenzentrums.

Einzelne Module/Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt. Sie können die Abschussprüfung
in deutscher oder englischer Sprache verfassen.

Da Sie mindestens 6 Credits an englischsprachige Modulleistungen absolvieren müssen
(siehe Studienverlaufsplan), werden in der Regel 2 Sprachkurse besuchen müssen.

Ein Aufenthalt im englischsprachigem Ausland kann als Sprachleistung anerkannt werden.
Dazu Muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Weitere Informationen hierzug bieter Ihr Fachstudienberater.

Praktika

Im Masterstudiengang „Werkstoffingenieurwesen“ ist eine berufspraktische Tätigkeit in Betrieben
des Werkstoffingenieurwesens ein Bestandteil des Studiums. Diese berufspraktische Tätigkeit soll
den Studierenden einen Einblick in das gewählte Berufsfeld, speziell im Zusammenhang mit dem
gewählten Vertiefungsfach 1 vermitteln, zusätzliche Orientierungshilfen für Ziele späterer Berufstä-
tigkeit und Eindrücke von den sozialen Verhältnissen eines Industriebetriebes geben. Es wird emp-
fohlen, einen Teil der berufspraktischen Tätigkeit im Ausland zu absolvieren. Angestrebt ist die
Vermittlung von vertiefenden Kenntnissen der metallischen bzw. nichtmetallischen anorganischen
(Glas, Keramik, Bindemittel) Werkstoffe und ihrer Bearbeitung. Dieses Betriebspraktikum sollte je
nach gewähltem Vertiefungsfach 1 in einem oder mehreren der folgenden zum gewählten Vertie-
fungsfach 1 passenden Bereiche abgeleistet werden:

- Rohstoffgewinnung, -erzeugung, Rohstoffraffination

- Werkstofferzeugung, Werkstoffrecycling

- Formgebung, Wärmebehandlung, Werkstoffveredelung, -verarbeitung

Betreuung / Dauer:
Die Betreuung der Studierenden während des Betriebspraktikums übernimmt die
Studienberatung-MuW der RWTH Aachen.
Die Studienberatung wird dabei von den jeweiligen Professoren des Vertiefungsfaches 1 unterstützt.
Die Wahl des jeweiligen Betriebes treffen die Studierenden nach ihren Interessen innerhalb des
vorgegebenen Rahmens. Die Studierenden müssen sich selbstständig bei den entsprechenden
Betrieben bewerben.
Die Studienberatung und die jeweiligen Professoren des Vertiefungsfaches 1 stehen als Ansprechpartner
während des Betriebspraktikums zur Verfügung.
Für die praktische Ausbildung ist eine Dauer von insgesamt 8 Wochen vorgeschrieben. Diese
müssen gem. § 22 MPO vor Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Masterprüfung
nachgewiesen werden.

Durchführung:
Für die Ausübung der berufspraktischen Tätigkeit steht die vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung. Die
abzuleistende berufspraktische Tätigkeit soll der oder dem Studierenden Zugang zum Aufgaben-
feld eines Masters in dem gewählten Vertiefungsfach 1 vermitteln und aus diesem Grund mit Tä-
tigkeiten aus dem Bereich dieser gewählten Vertiefung ausgefüllt werden. Bestehen Zweifel über
die Eignung der ausgewählten Tätigkeit, so sollte vor Praktikumsbeginn eine Bestätigung bei der
oder dem Fachvertreter des gewählten Vertiefungsfaches 1 eingeholt werden, dies gilt besonders
bei Tätigkeiten im Ausland.
Die oder der Studierende soll möglichst vertiefende Einblicke in sein zukünftiges Berufsleben er-
halten. Aus diesem Grunde sollte eine Mindestdauer von vier Wochen im jeweiligen Betrieb mög-
lichst nicht unterschritten werden.

Nachweis:
Nach Abschluss jeweils eines Tätigkeitszeitraumes muss die oder der Studierende die Tätigkeit
durch das Unternehmen bzw. die Einrichtung bestätigen lassen. Hierbei muss neben der genauen
Bezeichnung des Unternehmens bzw. der Einrichtung und der Abteilung Auskunft über Zeitpunkt,
Dauer und Art der Beschäftigung gegeben werden. Neben dieser Bescheinigung muss die oder
der Studierende über seine Tätigkeit einen Erfahrungsbericht im Umfang von mindestens einer
halben Seite pro Betriebspraktikumswoche verfassen. Dieser wird der Fachstudienberatung zur
Prüfung vorgelegt. Wenn der Erfahrungsbericht entsprechend den Vorgaben angefertigt wurde und
eine den Vorgaben entsprechende Arbeitsbescheinigung vorliegt, wird das Betriebspraktikum als
erfolgreich bewertet.

Anerkennung:
Zuständig für die Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit ist die oder der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses bzw. eine beauftragte Person, z.B. die Studienberaterin oder der Studienbe-
rater. Erfüllt die - auch im Ausland durchgeführte - praktische Tätigkeit die o.a. Anforderungen und
wird die Anerkennung durch einen Vermerk des Fachvertreters für das gewählte Vertiefungsfach 1
befürwortend bestätigt, wird sie formal durch ein entsprechendes Testat anerkannt. Für die Aner-
kennung ist die Form des jeweiligen Anstellungsverhältnisses während der praktischen Tätigkeit
nicht von Bedeutung, jedoch darf nur in Ausnahmefällen von einem Vollzeitarbeitsverhältnis abge-
sehen werden. Nicht anerkannt wird die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft.
Wurden insgesamt 8 Wochen Betriebspraktikum anerkannt, werden der oder dem Studierenden
hierfür 10 Credits angerechnet.

Verfügbare Nicht-Technische Wahlfächer

Als Studierende des Werkstoffingenieurwesens können Sie aus dem Portfolio der RWTH Aachen Ihre Nichttechnischen Wahlfächer wählen. Dabei gelten jedoch folgende Bedingungen: es darf sich nicht um eine Sprache handeln, es muss eine benotete Leistung sein und Ihre Wahl soll eine sinnvolle Ergänzung zum Studium darstellen.
Als Service hat der Prüfungsausschuss Werkstoffingenieurwesen begonnen, eine Liste der Fächer zu erstellen, die bereits von Studierenden gewählt und vom PA anerkannt wurden.

Prüfungsordnung


Ihre entsprechende Prüfungsordnung finden Sie Hier.