Master
Hier finden Sie die spezifischen Besonderheiten des Master-Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Werkstoff- und Prozesstechnik.
In der Einführungspräsentation finden Sie allgemeine Rahmenbedingungen zum Studienverlauf, aber auch eine Übersicht über die Ingenieurswissenschaftlichen Vertiefungsmöglichkeiten.
Studiengangspezifische Besonderheiten der Prüfungsordnung
Zulassung
Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss, durch den die fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Anerkannt sind Hochschulabschlüsse, die durch eine zuständige staatliche Stelle des Staates, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, genehmigt oder in einem staatlich anerkannten Verfahren akkreditiert worden sind.
Absolventen des Bachelorstudiengangs "Wirtschaftsingenieurwesen FR Werkstoff- und Prozesstechnik" an der RWTH Aachen erfüllen diese Zulassungsvoraussetzungen und werden somit grundsätzlich zum Masterstudiengang zugelassen. Trotzdem ist eine Bewerbung beim Studierendensekretariat erforderlich. Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber bewerben sich online über die Bewerbermaske.
Es sind dabei folgende Fristen zu beachten:
15.07 für Bewerbungen zum WS
15.01 für Bewerbungen zum SS
Bewerberinnen und Bewerber aus ähnlichen Studiengängen bewerben sich beim Studierendensekretariat bzw. International Office (für internationale BewerberInnen, die keinen deutschen Bachleor-Abschluss haben). Es erfolgt im Rahmen dessen eine Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen (siehe oben).Unter Umständen wird eine Zulassung unter Auflagen (Besuche von Lehrveranstaltungen und Prüfungen) erteilt, damit eine Anhebung des fachlichen Niveaus auf eine Äquivalenz mit dem RWTH-Bachelorstudiengang während des Masterstudiums erfolgen kann. Sofern die Auflagen vom Umfang her realistisch erscheinen (z.B. bei wirtschaftsingenieurwissenschaftlichen Studiengängen von Fachhochschulen oder anderen universitären Studiengängen mit hohem werkstoff- und prozesstechnischen, sowie wirtschaftswissenschaftlichen Anteil), wird über die zu erfüllenden Auflagen entschieden. Die mit der Auflage verbundenen Kenntnisse sind dann bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen.
Für Bewerbungen beim International Office gelten andere Fristen!
Des Weiteren müssen Bewerberinnen und Bewerbern die schon einen Masterstudiengang an der RWTH oder an anderen Hochschulen studiert haben vor der Einschreibung bzw. bei der Umschreibung in diesen Studiengang beim Prüfungsausschuss dieses Studiengangs die Anrechnung bisher erbrachter positiver und negativer Prüfungsleistungen beantragen, um zu Prüfungen im Rahmen dieses Masterstudiums zugelassen zu werden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Abschlussarbeiten
Die Master-Arbeit kann von jeder bzw. jedem in Forschung und Lehre an der RWTH tätigen
Professorin bzw. Professor in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften oder der Fakultät
Georessourcen und Materialtechnik ausgegeben und betreut werden. Lehrbeauftragte und
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter können bei der Betreuung mitwirken. In
Ausnahmefällen kann die Master-Arbeit mit Zustimmung des Prüfungsausschusses außer-
halb der Fakultät bzw. außerhalb der RWTH ausgeführt werden, wenn sie von einer der in
Satz 1 genannten Personen betreut wird.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Erfolgt die Abgabe vor Ab-
lauf von vier Monaten, so muss eine Erklärung der betreuenden Professorin bzw. des be-
treuenden Professors vorgelegt werden, dass das Thema nicht vorher bekannt gemacht
wurde.
Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sollte ohne Anlage 80 Seiten nicht über-
schreiten.Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass eine Fertigstellung
innerhalb der vorgegebenen Frist mit einem äquivalenten Arbeitsaufwand von sechs Mona-
ten Vollzeitarbeit erreicht werden kann.
Die Ergebnisse der Master-Arbeit präsentiert die Kandidatin bzw. der Kandidat im Rahmen
eines Master-Vortragskolloquiums.
Die Bekanntgabe der Note sollte spätestens acht Wochen nach dem jeweiligen Abgabetermin erfolgen.
Sprachkurse
Der Prüfungsausschusses hat beschlossen, dass es Studierenden möglich ist statt Englisch auch andere Sprachkurse oder entsprechende Prüfungsleistungen belegen zu können. Diese können als vollwertiger Ersatz für englische Sprachkurse anerkannt werden.Der Beschluss gilt für folgende Konstellationen:
• Wenn Studierende das Englischniveau B 2.1 bereits bei Aufnahme des Masterstudiums erreicht haben, kann statt Englisch auch ein anderer Sprachkurs aus dem Angebot des Sprachenzentrums der RWTH anerkannt werden.
• Wenn Studierende ein Auslandssemester absolvieren, kann dies als Ersatz für einen Sprachkurs anerkannt werden. Als Nachweis für die erworbenen Sprachkenntnisse muss das Bestehen von mindestens einer Prüfungsleistung in Landessprache während des Auslandsaufenthalts nachgewiesen werden.
• Wenn Studierende triftige Gründe für die Wahl einer anderen Sprache als Englisch vorbringen (z.B. geplante Auslandssemester oder Auslandspraktika), kann statt Englisch auch ein Sprachkurs einer anderen Fremdsprache anerkannt werden.
Um die Wahl anderer Sprachkurse oder entsprechender Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, muss ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Praktika
Ein Industriepraktikum ist für Ihren Studiengang nicht vorgesehen.
Verfügbare Nicht-Technische Wahlfächer
Die aktuellen wirtschaftswissenschaftlichen Module sind in einem eigenen Modulkatalog zusammengefasst.
Prüfungsordnung
Ihre entsprechende Prüfungsordnung finden Sie Hier.