Studienverlauf und -organisation

 

Auf den folgenden Seiten haben wir alle Fragen, die im Verlauf der einzelnen Studiengänge Werkstoffingenieurwesen B.Sc. und M.Sc., Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. und M.Sc. sowie Materialwissenschaften B.Sc. und M.Sc. aufkommen können, zusammengetragen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über das Vorziehen von Modulen, den Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang, Abgabefristen einzelner Arbeiten, die Bewerbung und Aufnahme eines Masterstudiums von externen Studierenden etc.

Da die Informationen in manchen Belangen studiengangspezifisch sehr unterschiedlich und komplex sind, verweisen wir neben der nachfolgenden allgemeinen Informationsseite mit FAQs zum Ablauf des Bachelor- oder Masterstudiums auch auf die einzelnen Unterschiede der Studiengänge.

Infos zur Weiterbildung innerhalb des Studiums finden Sie hier!

 

Werkstoffingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen Werkstoff- und Prozesstechnik

Materialwissenschaften

 

 

 

 

 

 

Häufige gestellte Fragen zum Studium

 

Studiengangwechsel, Hochschulwechsel und Einschreibung

Ich habe eine Frage zur Einschreibung

Die RWTH-Hauptseite Informiert ausführlich über alles, was sie zum Studienbeginn brauchen.

Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Wenn es um das Vorpraktikum geht, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Ich möchte von einer anderen Universität an die RWTH wechseln. Was muss ich beachten?

Der Antrag auf Einstufung und Unbedenklichkeit wird benötigt, wenn Sie von einer anderen Hochschule/Universität/Fakultät zu einem Studiengang der Fachgruppe MuW wechseln.
Dabei wird die Einstufung und Unbedenklichkeit immer von der neuen Universität/Fakultät vorgenommen.
Der Antrag muss zur Einschreibung im Studierendensekretariat vorgelegt werden, um Sie in ein entsprechendes Semester einzustufen, falls Sie unbedenklich sind (d.h. Ihren Prüfungsanspruch für den angestrebten Studiengang nicht verloren haben). Dieser Antrag auf Einstufung und Unbedenklichkeit ist VOR dem Einschreibetermin einzuholen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nicht als Antrag auf Anerkennung zu sehen ist und auch keinen Anspruch auf die definitive Anerkennung von Fächern begründet, da diese Fächer nach der Einschreibung über den Antrag auf Anerkennung formal und inhaltlich geprüft werden müssen.

Den Antrag auf Einstufung und Unbedenklichkeit finden Sie hier. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und unterschreiben ihn. Danach können Sie den Antrag entweder auf dem Postweg an Ihren zuständigen Prüfungsausschuss schicken oder diesen persönlich vorbeibringen.

Bitte fügen Sie eine unterschriebene unbereinigte Notenübersicht (im Original! Kopien oder Scans werden nicht akzeptiert) Ihrer alten Universität/Hochschule (Externe) oder dem ZPA (RWTH Interne; von einer anderen Fakultät stammende) bei, sowie Nachweise über die Stundenumfänge (z.B. aus Modulbeschreibungen der absolvierten Fächer).

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitungen je nach Antragsaufkommen, zwischen drei und fünf Werktagen in Anspruch nehmen kann und beachten Sie den Postweg. In dringenden bzw. zeitkritischen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (persönlich: Studienberatung oder per Email an den zuständigen Fachstudienbarater).

Der Antrag wird Ihnen nach Bearbeitung an die angegebene Adresse zugeschickt. Falls Sie diesen persönlich abholen möchten, dann machen Sie das bitte deutlich kenntlich.
Bitte sehen Sie von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes ab.

Wie funktioniert die Anerkennung und das Einstufungsverfahren?

Einstufungs- und Anerkennungsempfehlungen können beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Anerkennungsverfahren müssen Studierende durchlaufen, die Studien- oder Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbracht haben und diese Leistungen für ihr aktuelles Studium anrechnen lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss auch Fehlversuche in gleichwertigen Fächern, in denen eine Fachprüfung noch nicht bestanden wurde, anrechnen muss. Es kann für das Diplom-, das Bachelor- und das Masterstudium nur je ein Anerkennungsverfahren (je Hochschule/Studiengang) durchgeführt werden.

Das prinzipielle Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen ist bei allen Studiengängen der Fachgruppe gleich und läuft folgendermaßen ab:

  1. Damit ein Anerkennungsverfahren aufgenommen werden kann, ist die Einschreibung im jeweiligen Studiengang an der RWTH Aachen zwingend erforderlich.
  2. Nach ordnungsgemäßer Einschreibung ist ein individueller Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen, ein entsprechendes Formular auszufüllen und an den zuständigen Prüfungsausschuss ihres Studienganges zu senden, oder in der Fachstudienberatung abzugeben.
  3. Nach Eingang Ihres Antrags und aller notwendigen Unterlagen prüft der für Ihren Studiengang zuständige Assistent des Prüfungsausschusses zunächst die formale Gleichwertigkeit der von Ihnen für die Anerkennung beantragten Fächer. Formale Gleichwertigkeit für ein Fach ist gegeben, wenn der Fach- bzw. Lehrveranstaltungsname sinngemäß übereinstimmt, der Stundenumfang abzüglich maximal einer Übungsstunde gleich ist und die Prüfungsform mindestens gleichwertig ist.
  4. Wenn die formale Gleichwertigkeit gegeben ist, muss abschließend die inhaltliche Gleichwertigkeit durch den jeweiligen Dozenten eines Fachs überprüft werden. Der Assistent des Prüfungsausschusses schickt Ihnen hierzu Ihren Antrag mit dem von Ihnen ausgefüllten Laufzettel zu. Mit diesem Zettel suchen Sie der Reihe nach alle Dozenten auf, die dann die Gleichwertigkeit feststellen oder sie verneinen und dies auf dem Laufzettel vermerken. Sie sollten hier Unterlagen (Mitschriften, Skripte, etc.) aus Ihrem bisherigen Studium bereithalten, so dass dies die Prüfung der Gleichwertigkeit erleichtert.
  5. Wenn Sie alle Unterschriften beisammen haben, geben Sie den Laufzettel wieder in der Fachstudienberatung der Fakultät ab. Der Assistent des Prüfungsausschusses erstellt Ihnen nun ein abschließendes Schreiben mit allen anerkannten Prüfungen und Leistungsnachweisen und den angerechneten Fehlversuchen. Die Noten Ihrer bisherigen bestandenen Prüfungen werden übertragen, wenn eine Umrechnung von einem System ins ander möglich ist. Dieses Schreiben geht in Kopie an das Zentrale Prüfungsamt, wo die anerkannten Fächer und die angerechneten Fehlversuche in Ihren Datensatz eingetragen werden.

Alle Unterlagen, die dem individuellen Anerkennungsantrag beizufügen sind, sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Alternativ genügt auch die Abgabe unbeglaubigter Kopien unter gleichzeitiger Vorlage der Originaldokumente beim Fachgruppenbüro..

Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beizufügen sind, hängt von der individuellen Ausgangsstudiensituation ab!

Anerkennung von Studienleistungen, die an der RWTH Aachen oder an anderen deutschen Hochschulen erbracht wurden:

1. Fall

Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen zum Fachrichtungswechsel, die an der RWTH Aachen erbracht wurden, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
  2. Notenauszug vom Zentralen Prüfungsamt der RWTH Aachen
  3. ggf. Scheine oder Leistungsnachweise

2. Fall

Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen an der RWTH Aachen, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
  2. Notenübersicht vom Zentralen Prüfungsamt der RWTH Aachen
  3. Nachweise über den Stundenumfang der einzelnen Studien-/ Prüfungsfächer getrennt nach Vorlesungen, Übungen und Laboren
  4. Spätestens bei der inhaltlichen Überprüfung der etwaigen anzuerkennenden Studien-/ Prüfungsleistungen durch den jeweiligen Dozenten sind Nachweise über die Inhalte der Veranstaltungen (Thematik, Gliederung) hilfreich.

3. Fall

Für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen deutschen Hochschulen erbracht worden sind, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

  1. Studienbescheinigung oder Studierendenausweis der RWTH Aachen
  2. Notenübersicht vom Prüfungsamt der ehemaligen Universität
  3. Nachweise über den Stundenumfang der einzelnen Studien-/ Prüfungsfächer getrennt nach Vorlesungen, Übungen und Laboren
  4. Spätestens bei der inhaltlichen Überprüfung der etwaigen anzuerkennenden Studien-/ Prüfungsleistungen durch den jeweiligen Dozenten sind Nachweise über die Inhalte der Veranstaltungen (Thematik, Gliederung) hilfreich.

Anerkennung von Studienleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden:

Um ein Anerkennungsverfahren beginnen zu können, müssen Sie über das International Office der RWTH Aachen immatrikuliert sein und zuerst dort einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Dieser Antrag und Kopien Ihrer Unterlagen werden an den zuständigen Prüfungsausschuss geschickt. Gleichzeitig erhalten Sie einen Brief vom International Office mit dem Hinweis, sich mit dem Prüfungsausschuss bezüglich der weiteren Bearbeitung Ihres Anerkennungsverfahrens in Verbindung zu setzen. Kommen Sie hierzu in die Studienberatung und bringen Sie den "Antrag auf Anerkennung" (s. Downloadseite) ausgefüllt mit.

„RWTH-Studierende, die Ihre im Rahmen eines Auslandssemesters erbrachten Leistungen anerkannt bekommen möchten, reichen bitte das Transcript of Records der Partnerhochschule bei der Auslandsstudienberatung ein.“
Ansprechpartner ist ihre Zuständige Studienberatung.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dazu, eindeutig sicherzustellen, dass Sie bei einem Fachwechsel bzw. einer Wiedereinschreibung nach Studienunterbrechung den Prüfungsanspruch im entsprechenden Studiengang besitzen. Ohne sie ist eine Wiedereinschreibung/eine Änderung der Einschreibung nicht mehr möglich. Weitere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Ich habe eine Zulassung zum Masterstudium mit Auflagen bekommen. Wann muss ich diese erfüllen?

Sie müssen das Bestehen der Auflagenfächer erst zur Anmeldung der Masterarbeit nachweisen. Sie können sie also studienbegleitend absolvieren. Da es sich bei den Auflagen um Grundlagen handelt, ist es aber sehr sinnvoll, sie zu Beginn des Masterstudiums zu absolvieren.

Näheres finden Sie hier.

Ich habe die Note für meine Bachelorarbeit noch nicht erhalten. Kann ich mich trotzdem schon für einen Masterstudiengang bewerben?

Ja das können Sie, sofern Sie alternativ eine beglaubigte Notenübersicht ihrer Universität einreichen. Da die Studiengänge unserer Fachgruppe zulassungsfrei sind, werden Ihre Noten für die Bewerbung um einen Zugang zu den angebotenen Masterstudiengängen nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang an der RWTH

Wie kann ich vom Bachelor in den Master wechseln?

Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an der RWTH gemacht haben und in den konsequtiven Masterstudiengang wechseln möchte, handelt es sich dabei um eine Änderung der Einschreibung.

Der Übergang erfolgt durch eine fristgerechte Bewerbung beim Studierendensekretariat.

Die Fristen für die Bewerbung lauten:
15.07 für Bewerbungen zum WS
15.01 für Bewerbungen zum SS

Der Übergang vom Bachelor zum Master kann immer nur zum Semesterbeginn (1. April/1. Oktober) erfolgen. Dazu muss das Bachelorstudium bis spätestens 31. März/30. September abgeschlossen werden. (Datum der letzten Prüfung bzw. Abgabe der Bachelorarbeit, also das Datum, das Ihr Zeugnis trägt.). Die Abgabe der Bachelorarbeit muss trotzdem noch im März/September erfolgen. Für die Umschreibung beim Studierendensekretariat ist die Vorlage des Bachelorzeugnissses bzw. einer Bescheinigung vom ZPA über den erfolgreichen Studienabschluss nötig.

Informationen hierzu bietet auch das Mentoring der Fachgruppe. Am besten besuchen Sie einen unserer Masterinfo-Abende, oder sehen sie sich die Materialien dazu hier an.

 

Studienorganisation & Bescheinigungen

Ich will mich beurlauben lassen, was muss ich tun ?

Die RWTH-Hauptseite informiert ausführlich über das Thema Beurlaubung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat -> Sachgebiet II - Einschreibungsangelegenheiten

Ich muss einen Sprachkurs belegen. Was muss ich dabei Beachten?

 

Alle relevanten Informationen zu Sprachkursen und Bescheinigungen darüber erhalten Sie direkt beim Sprachenzentrum.

 

Wozu ist der Prüfungsausschuss gut?

Der Prüfungsausschuss (abgekürzt: PA)

  • achtet darauf, dass Prüfungsordnungen eingehalten werden.
  • sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen.
  • kümmert sich um die Anrechnung von Leistungen, Zulassungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
  • entscheidet über Widersprüche beim Prüfungsverfahren.
  • liefert allgemeine Informationen über das Studium an die Fakultät.
  • regt Änderungen der Prüfungsordnungen im Fachbereich an etc.

Weitere Informationen über den Prüfungsausschuss finden sie Hier.

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungssausschuss

Wenn Sie sich dem Prüfungsausschuss mitteilen wollen, muss dies über einen Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen. Diese sind von Studiengang zu Studiengang, auch zwischen dem Bachelor und Master einess Studienanges, unterschiedlich. Das liegt daran, dass jeder Studiengang eine eigene Prüfungsordnung hat.

Die Antragsformulare für Ihren Studiengang finden Sie hier:

Werkstoffingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen Werkstoff- und Prozesstechnik

Materialwissenschaften

Woher bekomme ich Bescheinigungen aller Art?

 

Die von Ihnen gesuchte Bescheinigung ist nicht hier - kein Problem. Alles weitere zu Bescheinigungen finden Sie Hier.

 

Ich war zum Klausurtermin erkrankt, was kann ich tun

Beachten Sie bitte folgende Regelung zum Thema Atteste im Rahmen des Handbuchs für Studium und Lehre.

Ich bin zu einer Klausur nicht angemeldet. Was kann ich tun?

Bitte prüfen Sie zuerst, ob es durch einen Fehler der RWTH oder Ihr eigenes Verschulden zu dieser Situation gekommen ist. Sofern Sie die Bestätigungsmail des CAMPUS-Systems haben, in der Ihnen die erfolgreiche Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu der gewünschten Prüfung bestätigt wird, werden Sie i.d.R. problemlos nachgemeldet. Dies geschieht während der Beanstandungsphase direkt beim ZPA.

Wenn Sie keine solche Bescheinigung haben, ist eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit) durch den Prüfungsausschuss möglich. Hierfür muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, dem entsprechende Nachweise beigefügt werden müssen. Anträge ohne Gründe haben keine Aussicht auf Erfolg.

Es ist generell keine schlechte Idee, sich den Campus-Leitfaden der RWTH Aachen ein mal anzushen.

Ich benötige eine Studienverlaufsbescheinigung, z.B. für ein Visum oder eine Bewerbung. Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, um mir eine solche Bescheinigung ausstellen zu können? Wie lange dauert die Erstellung einer solchen Bescheinigung?

Wir benötigen von Ihnen folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname, Matrikelnummer
  • Eine Angabe, wie viele Wochen berufspraktischer Tätigkeit Sie schon durchgeführt haben
  • Bei Bachelor: Haben Sie Ihre Projektarbeit schon begonnen/beendet?
  • Wann werden Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung Ihr Studium beenden?

Falls Sie für Ihre Aufenthaltsgenehmigung ein spezielles Formular erhalten haben, geben Sie dieses bitte mit ab.

Die Bearbeitung dauert i.d.R. 2-3 Werktage. Da wir Ihren Fall prüfen und bewerten müssen ist eine Bearbeitung während der Studienberatung leider nicht möglich.

 

Abgabefristen & Interne/Externe Wissenschaftliche Arbeiten

Wo finde ich die Abgabefristen für meinen Studiengang?

Abgabefristen für interne sowie externe Arbeiten sind Studiengangspezifisch.

Die Zeiten für Ihren Studiengang finden hier:

Werkstoffingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen Werkstoff- und Prozesstechnik

Materialwissenschaften

Was ist der Unterschied zwischen einer internen und einer externen Arbeit?

Im Verlauf des Studiums sind in Abhängigkeit vom Studiengang wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen. In der Regel sollen die Arbeiten an einem Forschungsinstitut der am Studiengang beteiligten Fakultäten durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Arbeiten an einer externen Einrichtung zu bearbeiten.

Als externe Einrichtungen gelten alle Institutionen, Institute, Hochschulen und Industrieunternehmen, die nicht zu den am Studiengang beteiligten Fakultäten gehören. Generell gilt, alle externen Arbeiten müssen vom Prüfungsausschuss und zusätzlich durch einen Lehrstuhl der Fakultät genehmigt werden.

Der betreuende Professor ist grundsätzlich ein Professor oder Privatdozent der Fachgruppe MuW der RWTH Aachen. Unter fakultätsexternem Betreuer ist der Betreuer am Ort der fakultätsexternen Arbeit zu verstehen (z.B. Abteilungsleiter, fakultätsexterner Professor). Ein Notenvorschlagsrecht hat der fakultätsexterne Betreuer nur dann, wenn dieser Professor oder Privatdozent einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule ist. In allen anderen Fällen vergibt der fachgruppeninterne Betreuer die Note alleine.

Darüber hinaus können für Ihren Studiengang weitere Regeln gelten. (z.B. Nur eine der beiden Arbeiten darf extern geschrieben werden oder eine Abschlussarbeit darf gar nicht extern geschrieben werden.) Näheres hierzu finden Sie auf ihren studiengangspezifischen Seiten.

Wie und wo erhalte ich die Genehmigung des Prüfungsausschusses für eine externe Projekt-/Bachelor-/Master-/Studien-/Diplomarbeit?

 

Die Genehmigung erfolgt über den Prüfungsausschuss. Notwendig ist ein vollständig ausgefüllter Erfassungsbogen mit allen bis dahin notwendigen Unterschriften. Von der auf dem Erfassungsbogen angegebenen Reihenfolge kann nicht abgewichen werden. Für die Genehmigung von Projektarbeiten müssen die Erfassungsbögen von allen beteiligten Bearbeitern vorliegen.

Alternativ können Sie den Bogen auch per Post schicken. In diesem Fall müssen Sie ein Begleitschreiben beifügen, aus dem eindeutig hervorgeht, was nach der Genehmigung passieren soll:

  • Weiterleitung an das ZPA
  • per Post zurückschicken oder
  • Abholung in der Sprechstunde

Ich möchte eine externe wissenschaftliche Arbeit schreiben, aber das Unternehmen verlangt eine Geheimhaltungsklausel. Ist das (ohne dass eine Kooperation oder vertragliche Bindung mit dem Lehrstuhl besteht) möglich?

Nein. Die Entscheidung, ab welchem Grad der Zusammenarbeit eine Kooperation vorliegt, liegt im Ermessen des betreuenden Professors.

Auf dem Erfassungsbogen muss ich zuerst zum Zentralen Prüfungsamt, dann zum Prüfungsausschuss und anschließend wieder zum Zentralen Prüfungsamt. Kann ich die Unterschrift vom Prüfungsausschuss evtl. schon vorzeitig erhalten, damit ich beide Unterschrifte

Dies ist leider nicht möglich. Die Prüfungsausschüsse haben entschieden, dass die Themenstellung nur genehmigt wird, wenn Sie auch die formalen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen.

 

Weitere Fragen?

Wenn Ihnen unsere FAQs nicht weiterhelfen konnten oder ihre Frage nur individuell zu beantworten ist, dann wenden Sie sich bitte an die Administrative Studienberatung, das Mentoring oder aber die jeweils zuständige Fachstudienberatung. Unter "Beratung" finden Sie alle möglichen Ansprechpartner in der Fachgruppe, um Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.