- Studierende(r) füllt das Formular "Anerkennung von im Ausland zu erbringenden Leistungen" (zu finden im Downloadbereich) aus und reicht dieses bei den entsprechenden Dozierenden zur Überprüfung der Anerkennbarkeit ein. Dabei tragen die Studierenden Sorge, dass geeignete Nachweise zur Beurteilung "wesentlicher Unterschiede" vorgelegt werden. Aus den eingereichten Unterlagen müssen Niveau, Lernergebnisse, Umfang sowie Inhalte der anzurechnenden Leistungen ersichtlich werden.
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- ERASMUS+ Studierende füllen zusätzlich das Learning Agreement aus. (Findet sich am Seitenende unter "Downloads")
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- Sowohl das ausgefüllte Formular "Anerkennung von im Ausland zu erbringenden Leistungen", als auch das Learning Agreement werden gemeinsam beim Prüfungsausschuss eingereicht. Eventuelle von den Dozierenden erstellte Begründungen, warum Anerkennungen nicht befürwortet werden können, werden dem Antrag als Anlage hinzugefügt.
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- Vom Prüfungsausschuss erhalten Studierende ihren Bescheid und das unterschriebene Learning Agreement. Das Learning Agreement muss zunächst der Auslandsbeauftragten per E-Mail und Scan zur Unterschrift vorgelegt und dann an die International Offices weitergegeben werden
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